Join Audits – Bessere Rahmenbedingungen

Das Wachstumschancengesetz hat wichtige Neuerungen für grenzüberschreitende gemeinsame steuerliche Betriebsprüfungen, bekannt als Join Audits, eingeführt. Diese Änderungen sollen bestehende Nachteile angehen, die Rechtssicherheit erhöhen, die Verwaltungszusammenarbeit harmonisieren und die Abläufe beschleunigen.
Join Audits bieten verschiedene Vorteile wie pragmatische Verfahren, kooperative Zusammenarbeit und grenzüberschreitendes Vertrauen. Durch die Einbeziehung verschiedener Sichtweisen wird der Aufbau von Extrempositionen vermieden.

Bringt das Wachstumschancengesetz die erwartete Verbesserung der Rahmenbedingungen für Joint Audits?

Es beinhaltet bedeutsame Änderungen für grenzüberschreitende gemeinsame steuerliche Betriebsprüfungen, sog. Joint Audits. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind seit 2013 im EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) verankert, das wiederum die EU-Amtshilferichtlinie umsetzt. Bislang war § 117 AO die Scharniernorm zum nationalen Steuerrecht.

Bisher waren nur gleichzeitige Betriebsprüfungen, sog. Simultanprüfungen, explizit geregelt, während gemeinsame Prüfungen zusätzliche Regelungen erforderten. Diese Umstände führten bislang zu Mehraufwand, da unterschiedliche Prüfungsansätze harmonisiert werden mussten. Um diese Herausforderungen anzugehen und gemeinsame Betriebsprüfungen zu stärken, wurde durch die DAC7-Richtlinie festgelegt, dass sie eine eigenständige Gesetzesregelung erhalten sollen. Dies wurde im nationalen Recht durch das Wachstumschancengesetz umgesetzt.

Eine bedeutende Neuerung, ist der neu eingefügte § 12a EUAHiG-E, der die gemeinsame Prüfung rechtssicher regelt und klare Abgrenzungen zur Simultanprüfung ermöglicht. Um eine schnellere Sachverhaltsaufklärung zu gewährleisten, können nun auch weitere Behörden als Verbindungsstellen eingesetzt werden. Zudem wird ein gemeinsamer Prüfungsbericht erstellt, ohne dass eine Einigung erzwungen wird.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist ein bedeutender Schritt zur Harmonisierung und Beseitigung bisheriger Nachteile, auch für Drittstaatenfälle. Politischer Rückenwind unterstützt die Priorisierung und Bündelung von Ressourcen für Joint Audits.

Es bleibt zu hoffen, dass die notwendigen Rahmenbedingungen bald in Kraft treten, während es ratsam ist, sich frühzeitig Gedanken über die Eignung von Joint Audits im Vergleich zu anderen Verfahren zu machen, insbesondere bei Steuerkorrekturen im Bereich der Transferpreise.

Wir beraten Sie

Telefon E-Mail

Das könnte Sie auch interessieren: