Italian penalty protection documentation
Die italienischen Steuerbehörden sind bekannt für strenge Prüfungen und die Verhängung von Strafen; dies ist den meisten internationalen Steuer- und Verrechnungspreisexperten wohl geläufig. Daher ist die Einreichung einer ordnungsgemäßen Dokumentation für den Strafschutz (auch “Italian penalty protection documentation”) oft eine gängige Wahl.
Die Anforderungen dafür sind spezifisch und sollen in diesem Beitrag näher erläutert werden:
- Die Frist für die Einreichung der Mitteilung über vorhandene Unterlagen beträgt in der Regel 9 Monate nach Jahresende und muss zusammen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung erfolgen.
- Die Möglichkeit einer 90-tägigen Verlängerung der Mitteilung sollte vermieden werden, um Probleme während einer möglichen Steuerprüfung zu vermeiden.
- Es sind Unterschriften und ein Zeitstempel erforderlich, wobei die italienischen Steuerbehörden bestimmte Softwareanbieter für die Signierung vorschreiben (DocuSign etwa wird nicht akzeptiert).
- Die Dokumentation muss spätestens 20 Tage nach Aufforderung durch die Steuerbehörde eingereicht werden, elektronisch und mit einem Zeitstempel versehen.
- Die Mitteilung über den Besitz einer ordnungsgemäßen Verrechnungspreisdokumentation muss zusammen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung erfolgen, wobei eine verspätete Mitteilung innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Frist möglich ist, sofern keine Steuerprüfung eingeleitet wurde.
- Klein- und mittelständische Unternehmen (SME) können bestimmte Aktualisierungen in den Verrechnungspreisdokumenten vermeiden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Die Dokumentation von Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung erfordert spezifische Informationen und kann separat oder in der lokalen Akte enthalten sein.
- Die Regelungen gelten ab dem Steuerjahr 2020 und unterliegen einigen Änderungen hinsichtlich der Fristen, insbesondere durch kürzlich durchgeführte Steuerreformen.
Angesichts dieser Anforderungen ist eine sorgfältige Planung von multinationalen und grenzüberschreitend tätigen Unternehmen erforderlich, um die Verrechnungspreisdokumentation rechtzeitig einzureichen und elektronisch zu signieren, wie es die neuen Vorschriften verlangen.
Wir können Ihnen gerne bei Ihren Anliegen und der Erstellung Ihrer files helfen.
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